Das Wichtigste
im Überblick

Drei Forscher, die auf die CONFIDA Fördermittelberatung setzen bei ihrer Arbeit im Labor

Wie hoch ist die
Forschungs­zulage?

Unternehmen können maximal 1 Mio. Euro jährlich erhalten. Gefördert werden bis zu 25% der F&E-Personalkosten bei eigenbetrieblicher Forschung und bis zu 15% bei F&E-Aufträgen an Dritte.

Welche Projekte
werden gefördert?

Begünstigt sind eigenbetriebliche F&E-Vorhaben, Auftragsforschung oder kooperative Forschung, sofern die F&E-Vorhaben technologische Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zum Inhalt haben.

Wann kann
eingereicht werden?

Eine Einreichung ist für Projekte, die nach dem 1.1.2020 begonnen wurden, möglich. Der Antrag bei der Bescheinigungsstelle kann jederzeit – auch im Vorhinein – erfolgen. Der Antrag beim Finanzamt kann erst mit Ablauf des Wirtschaftsjahres, in welchem die förderfähigen Aufwendungen für begünstigte F&E-Vorhaben entstanden sind, erfolgen.

Wie ist der Ablauf?

Das Verfahren ist zweistufig: Im 1. Schritt wird die Bescheinigung im Sinne des Forschungszulagengesetzes (FZulG) bei der Bescheinigungsstelle beantragt. Im 2. Schritt erfolgt der Antrag der Forschungszulage beim Finanzamt. Sie wird auf den zeitlich nachfolgenden Einkommen- oder Körperschaftsteuerbescheid angerechnet. Ist die festgesetzte Ertragsteuer niedriger als die Forschungszulage, wird der übersteigende Betrag ausbezahlt.

Wissenschaftler, der die CONFIDA Fördermittelberatung in Anspruch nimmt, arbeitet an einer Platine

Ihr Weg zur
Forschungs­zulage

1.

F&E-Projekt definieren
und durchführen

2.

Bescheinigung
beantragen

3.

Positive
Beurteilung

4.

F&E-Aufwand mit
Steuererklärung einreichen

5.

Forschungszulage
erhalten

FAQs zur Forschungszulage

Welche Forschungstätigkeiten werden gefördert?

  1. F&E wird im eigenen Betrieb durchgeführt
  2. Forschungstätigkeit wird als F&E-Auftrag an ein anderes Unternehmen bzw. eine Forschungseinrichtung ausgelagert
  3. Forschungskooperation zwischen Unternehmen

Was sind die Förderkriterien?

Entscheidende Kriterien für das Vorliegen von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sind:

Neuartigkeit:
Das Projekt muss für das Unternehmen UND die Branche bzw. den Sektor neuartig sein.

Schöpferisch:
Das Projekt muss auf originären, nicht offensichtlichen Konzepten und Hypothesen beruhen.

Ungewissheit:
Das Projekt muss eine technologische Ungewissheit, ein technisches Risiko beinhalten.

Plan:
Das Projekt muss einem geordneten Ablaufplan und einer Budgetierung folgen.

Reproduzierbarkeit:
Die Ergebnisse müssen nachvollziehbar wiederholt werden können.

Welche Projekte werden bevorzugt gefördert?

Begünstigt sind eigenbetriebliche F&E-Vorhaben, Auftragsforschung oder Kooperationsvorhaben in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung bzw. experimentelle Entwicklung.

Folgende Projekte und F&E-Vorhaben können gefördert werden:

  • Neuentwicklungen, Prototypen oder Pilotanlagen
  • Neu- und Weiterentwicklungen von Produkten
  • Technologische Grundlagenforschung
  • Entwicklung von neuen technischen Verfahren
  • Experimentelle Entwicklung
  • Auch fehlgeschlagene Forschung und Entwicklung!

Was sind typische Projektbeispiele?

  • F&E-Vorhaben von produzierenden Unternehmen
  • F&E-Vorhaben von Unternehmen, die neue Produkte entwickeln
  • Neue Entwicklungen im Bereich Maschinenbau, Elektronik, Automotive, Biotechnologie, Sensorik u.Ä.
  • Vorhaben, die auf neue technologische Entwicklung fokussieren
  • Forschung zu neuen Lösungen in Künstlicher Intelligenz, Blockchain Robotik, Augmented Reality/Virtual Reality
  • Forschung zu neuen Technologien, Materialien und Verfahren für die Luft- und Raumfahrt, für Schiff,- Bahn- und Automobilindustrie
  • Forschung zu Zivilschutz-Technologien, zu Verhinderung von Cyberkriminalität und zu neuen Militärtechnologien
  • Forschung auf dem Gebiet neuer Landmaschinentechnik landwirtschaftlicher Verfahren, forstwirtschaftlicher Verarbeitung

Wer profitiert von der Forschungszulage?

  • Unternehmen mit eigenen F&E-Abteilungen
  • Technologieorientierte Start-ups
  • Mittelständische innovative Unternehmen
  • Produzierende Unternehmen, die an eigenen Produkten experimentieren
  • Forschende Unternehmen, die neue Verfahren entwickeln und Prototypen bauen
  • Unternehmen, die einmalig oder immer wieder technisch risikoreiche Projekte durchführen

Besteht eine Frist zur Beantragung?

Eine Antragsfrist für die Bescheinigung gibt es grundsätzlich nicht. Es gelten aber Vorschriften der Abgabenordnung, die eine Verjährung von Folgebescheiden regelt. Ein Antrag für die Forschungszulage wäre nach diesen Vorschriften bis spätestens vier Jahre nach Ende des betreffenden Wirtschaftsjahres, in welchem die begünstigten F&E-Aufwendungen entstanden sind, im Nachhinein möglich.

Gibt es eine Obergrenze?

Die höchstmögliche Forschungszulage für Unternehmen pro Wirtschaftsjahr ist 1 Mio. Euro. Staatliche F&E-Beihilfen und Forschungszulage pro Unternehmen/Konzern sind pro Jahr mit 15 Mio. Euro begrenzt.

Ihr Antrag wird abgelehnt?

Gegen eine vollständige oder teilweise negative Bescheinigung kann bei der Bescheinigungsstelle Widerspruch eingelegt werden. Es sind ausführlichere Beschreibungen vorzulegen, die das Vorliegen von F&E-Tätigkeiten belegen.

Dabei unterstützen wir Sie gerne.

Wie hoch ist die Forschungszulage?

Gefördert werden 25 % der Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte (bei eigenbetrieblicher Forschung) sowie 15 % des Entgelts an einen F&E-Auftragnehmer (bei Auftragsforschung).

 Definition im Forschungszulagen-Gesetz (FZulG):

„Die dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Löhne und Gehälter der Mitarbeiter, soweit diese mit begünstigten FuE-Vorhaben betreut sind, sowie die dazugehörigen Aufgaben des Unternehmens für die Zukunftssicherung dieser Mitarbeiter (Sozialversicherungs-Arbeitgeberbeiträge, § 3 Nr. 62 Einkommensteuergesetz).“